Ernesto Garzón Valdés und die Grenzen staatlicher Bevormundung
Während meines Studiums an der Universität Mainz begegnete ich einem Menschen, dessen Gedanken mich bis heute beschäftigen: dem argentinischen Rechtsphilosophen und Politikwissenschaftler Ernesto Garzón Valdés.
Er war eine ungewöhnliche Erscheinung. Selbst im Sommer trug er einen Lodenmantel und rauchte leidenschaftlich gerne Zigaretten. Ich war damals selbst starker Raucher. Das verschaffte uns reichlich Gelegenheit zu Gesprächen, vor den Vorlesungen, aber auch darüber hinaus.
Nach zwölf Jahren als Soldat war ich älter als meine Kommilitonen. Vielleicht begünstigte dieser etwas andere Erfahrungshintergrund unsere Gespräche. Jedenfalls hatte ich den Eindruck, dass auch er Freude an unserem Gedankenaustausch hatte.
Ein Thema beschäftigte uns besonders häufig: der Paternalismus.
Wenn der Staat es gut mit uns meint
Paternalismus bezeichnet, vereinfacht ausgedrückt, die Bevormundung eines Menschen zu dessen vermeintlich eigenem Wohl.
Der Staat schreibt seinen Bürgern ein bestimmtes Verhalten vor, nicht um andere Menschen vor ihnen zu schützen, sondern um sie vor den Folgen ihrer eigenen Entscheidungen zu bewahren.
Das kann durchaus vernünftig erscheinen. Schließlich gibt es zahlreiche Gefahren, vor denen wir uns besser schützen sollten.
Aber darf der Staat einen erwachsenen, urteilsfähigen Menschen zu seinem eigenen Wohl zu einem bestimmten Verhalten zwingen?
Garzón Valdés beschäftigte sich intensiv mit dieser Frage. Sein Ausgangspunkt war die Selbstbestimmung des Menschen. Grundsätzlich muss jeder Mensch selbst entscheiden dürfen, wie er sein Leben gestaltet und welche Risiken er dabei eingehen möchte.
Dass andere seine Entscheidungen für unvernünftig, gefährlich oder falsch halten, rechtfertigt noch keinen staatlichen Eingriff.
Garzón Valdés suchte deshalb nach einer überzeugenden ethischen Begründung für diejenigen Ausnahmefälle, in denen staatliche Bevormundung dennoch gerechtfertigt sein kann.
Die grundlegende Inkompetenz
Eine solche Ausnahme sah er dort, wo einem Menschen die grundlegende Fähigkeit fehlt, seine eigenen Interessen angemessen wahrzunehmen.
Er verwendete dafür den Begriff basic incompetence, grundlegende Inkompetenz.
Sie kann beispielsweise vorliegen, wenn jemand entscheidende Umstände seiner Situation nicht kennt, seine Entscheidungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist oder er trotz entsprechender Einsicht nicht in der Lage ist, seine eigenen grundlegenden Interessen zu verfolgen.
Dabei kommt es auf die konkrete Situation an. Ein Mensch kann in einer bestimmten Angelegenheit grundlegende Entscheidungsfähigkeiten vermissen lassen, ohne deshalb generell unfähig zu sein, sein Leben selbst zu bestimmen.
Vor allem aber darf eine solche Inkompetenz nicht einfach unterstellt werden. Sie muss anhand objektiver Kriterien feststellbar sein.
Und selbst das genügt noch nicht.
Ein paternalistischer Eingriff muss tatsächlich dem Wohl des Betroffenen dienen und darauf gerichtet sein, die Nachteile seiner grundlegenden Inkompetenz zu überwinden.
Die festgestellte Beeinträchtigung darf dabei nicht zum Vorwand werden, dem Betroffenen darüber hinaus seine Selbstbestimmung zu entziehen. Der Eingriff muss auf das beschränkt bleiben, was durch die konkrete Inkompetenz gerechtfertigt ist.
Garzón Valdés hielt einen solchen Eingriff unter diesen engen Voraussetzungen für ethisch gerechtfertigt, unter Umständen sogar für moralisch geboten.
Entscheidend bleibt jedoch:
Die Selbstbestimmung ist der Grundsatz. Ihre Einschränkung bedarf einer besonderen Rechtfertigung.
Die Anschnallpflicht – ein Beispiel
Ein Beispiel, das Garzón Valdés auch in unseren Gesprächen verwendete, war die gesetzliche Anschnallpflicht.
Dass ein Sicherheitsgurt Leben retten kann, steht außer Frage. Sich anzuschnallen ist vernünftig.
Aber folgt daraus bereits, dass der Staat dazu verpflichten darf?
Garzón Valdés entwickelte hierzu einen interessanten Gedanken: Wenn jemand sein Leben schützen möchte, die Wirkung des Sicherheitsgurts kennt, ihn problemlos benutzen könnte und dennoch ohne nachvollziehbaren Grund darauf verzichtet, kann darin ein Widerspruch zwischen seinen eigenen Zielen und seinem tatsächlichen Verhalten liegen.
In dieser Widersprüchlichkeit sah er ein mögliches Zeichen grundlegender Inkompetenz und damit eine Rechtfertigung für die Anschnallpflicht.
Darüber lässt sich streiten. Denn wann ist eine Entscheidung lediglich unvernünftig, und wann lässt sie tatsächlich auf grundlegende Inkompetenz schließen?
Gerade diese Frage zeigt, wie anspruchsvoll die Rechtfertigung staatlicher Bevormundung ist.
Es genügt nicht, dass eine Vorschrift sinnvoll erscheint. Es muss auch begründet werden können, weshalb der Staat berechtigt ist, sie gegen den Willen des Betroffenen durchzusetzen.
Und wer trägt die Folgen?
Schon damals wurde ein weiteres Argument für die Anschnallpflicht vorgebracht: Wer sich unvernünftig verhält und dadurch schwer verletzt wird, trägt die Folgen seiner Entscheidung nicht allein.
Die Krankenversicherung, das Gesundheitswesen und letztlich die Allgemeinheit müssen möglicherweise für die entstehenden Kosten aufkommen.
Auch darüber diskutierten wir.
Natürlich kann individuelles Verhalten wirtschaftliche Folgen für andere haben. Aber genügt das bereits als Rechtfertigung staatlichen Zwangs?
Nähme man diesen Gedanken als allgemeingültige Begründung, ließe sich nahezu jede risikobehaftete Lebensführung zum Gegenstand staatlicher Vorschriften machen. Schließlich können auch die Folgen des Rauchens, ungesunder Ernährung oder gefährlicher Freizeitbeschäftigungen die Gemeinschaft belasten.
Das Argument gesellschaftlicher Folgekosten ist deshalb nicht bedeutungslos. Als pauschale Rechtfertigung für Eingriffe in die persönliche Freiheit reicht es jedoch nicht aus.
Eine solidarische Gesellschaft übernimmt gemeinsam Lebensrisiken. Daraus erwächst nicht automatisch das Recht, ihren Mitgliedern jede risikobehaftete Entscheidung abzunehmen.
Und was ist mit dem Rauchen?
Garzón Valdés setzte sich in seiner wissenschaftlichen Arbeit auch mit einem möglichen allgemeinen Rauchverbot auseinander.
Wer raucht, kann die gesundheitlichen Risiken kennen und sich dennoch bewusst dafür entscheiden, weil ihm der Genuss dieses Risiko wert ist.
Garzón Valdés neigte ausdrücklich dazu, darin eine selbstbestimmte Entscheidung zu sehen, nicht schon einen Beleg grundlegender Inkompetenz.
Anders stellt sich die Frage, wenn durch das Rauchen andere Menschen geschädigt werden. Der Schutz Dritter kann staatliche Eingriffe aus einem eigenständigen Grund rechtfertigen.
Diese Unterscheidung ist wesentlich: Es macht einen Unterschied, ob der Staat mich vor mir selbst schützen möchte oder verhindern will, dass ich anderen schade.
Ein Gedanke, der geblieben ist
Während meines Studiums waren diese Gespräche zunächst Teil einer spannenden Auseinandersetzung mit politischer Theorie.
Ihre ganze Tragweite wurde mir erst später bewusst.
In den folgenden Jahrzehnten, nicht zuletzt während meiner 24 Jahre als Bürgermeister, begegnete mir die Frage nach den Grenzen staatlicher Eingriffe immer wieder.
Ich habe heute den Eindruck, dass wir uns zunehmend daran gewöhnt haben, wenn der Staat unter Berufung auf unser eigenes Wohl in unsere persönliche Lebensführung eingreift.
Oft scheint mir weniger die Berechtigung solcher Eingriffe hinterfragt zu werden als ihre Zweckmäßigkeit.
Gerade deshalb haben die Überlegungen von Ernesto Garzón Valdés für mich nichts von ihrer Bedeutung verloren.
Er hat mir die Augen dafür geöffnet, dass eine staatliche Maßnahme vernünftig erscheinen und einem guten Zweck dienen kann, ohne deshalb schon ausreichend gerechtfertigt zu sein.
Ernesto Garzón Valdés starb 2023 im Alter von 96 Jahren.
Ich erinnere mich an einen außergewöhnlichen Wissenschaftler, dessen Fähigkeit mich besonders beeindruckte, komplexe philosophische Fragen knapp, klar und verständlich darzustellen.
Und ich erinnere mich an unsere Gespräche bei Zigaretten.
Vor allem aber ist mir eine Frage geblieben, die jeder mündige Bürger und jeder politisch Verantwortliche gelegentlich stellen sollte:
Reicht es aus, dass der Staat etwas für gut und richtig hält, um es seinen Bürgern vorzuschreiben?
Ernesto Garzón Valdés hat mir gezeigt, weshalb wir diese Frage immer wieder stellen sollten.
Quellenhinweis: Ernesto Garzón Valdés, „¿Es éticamente justificable el paternalismo jurídico?“, Doxa 5 (1988), S. 155–173.
